PREISE

 

Die Preise für angeordnete Psychotherapie richten sich nach dem TARMED und sind für alle Klienten gleich. Für den Kanton Zürich ist der Tarif in 2025 bei gut Fr. 155.- pro Stunde (60 Minuten). Auch z.B. Telefongespräche oder Aufwände mit Ärzten oder Familienangehörigen / Partnern, sowie Vor- und Nachbereitungszeiten werden nach diesem Tarif verrechnet. Da diese Leistung von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen wird, entsteht für Sie ein Kostenanteil von 10% der Rechnung (sofern ihr Franchise bereits abbezahlt ist).

 

Paartherapie

Fr. 190.- pro 50 Min. Sitzungszeit (ab 1.1.2026: Fr. 200.- pro 50 min)

Beim gewünschten konsularischen Zuzug eines weiteren Paarberaters ergeben sich auch weitere Kosten. Der Rahmen des Zuzug wird jedoch in jedem Fall im Detail vorher gemeinsam besprochen. 

 

Psychotherapie für Einzelpersonen

über die Zusatzversicherung der Krankenkasse als Selbstzahler oder über die Unfall-versicherung

Abrechnungen für Psychotherapie über die Zusatzversicherung sind seit dem 1.1.2023 (für  Psychotherapeuten die auch Grundversicherte begleiten) schweizweit nur noch limitiert und in Ausnahmefällen z.B. für Profilaxe möglich. Holen Sie dazu schriftliche Auskunft bzw. eine Kostengutsprache bei ihrer Krankenkasse ein. 
Die Kosten der Therapie für Selbstzahler beträgt Fr. 185.- pro 50 Min. 

Steht nur ein reduziertes Budget zur Verfügung, bitte ich um Information, um gemeinsam eine Lösung zu suchen. 

 

Coaching, Neurofeedback

Die Kosten von Coaching für Selbstzahler beginnen bei Fr. 190.- pro 50 min. und fallen höher aus, wenn der Arbeitgeber der Kostenträger ist. Sie werden daher individuell vereinbart.

 

Beratung
Die Beratungs- oder Seminarkosten werden Mandatsweise vereinbart.

 

Administrative Dienstleistungen

können nur im Zusammenhang mit Beratungsdienstleistungen anfallen:

Fr. 70.- für spezielle Sekretariatsdienstleistungen, Fr. 80.- bis 100.- für administrative Dienstleistungen wie das Erstellen von Präsentationen u.Ä. (falls nicht im Beratungs- / Seminarpreis enthalten). 

 

 

AUSFALLKOSTEN

 

Psychotherapie / Paartherapie- und Beratung / Coaching / Supervision

Erfolgt die Absage weniger als 48 h (2 Werktage) vor dem vereinbarten Termin, kann das Honorar für den Termin in der Regel in vollem Umfang der vereinbarten Termindauer in Rechnung gestellt werden.

Ausfallkosten werden auch bei einer angeordneten Psychotherapie nicht von der Krankenkasse übernommen.

 

Beratung

Wird ein fest zugesagter Beratungsauftrag (Schulung, Beratung, Assistenz, Projektbegleitung, Supervision, Coaching für Angestellte etc.) vom Mandatserteiler zurück gezogen, werden bei einer Absage die wenigstens vier Wochen vor dem Beginn der Beratung liegt 50% Ausfallkosten fällig. Bei kurzfristigeren Absagen wird das gesamte Beratungshonorar (ohne ggf. vereinbarte Reisekosten) als Ausfallkosten fällig.